Etablierung und Betreuung von Pilotbetrieben im Rahmen der Umsetzung der gemeinsamen NRW – Erklärung zum Verzicht auf das „routinemäßige“ Kürzen des Schwanzes bei Schweinen (Projektteil des WLV)
Handlungsfelder
- Verzicht auf mit Schmerzen verbundene Eingriffe am Tier
Den meisten Ferkeln in der konventionellen Tierhaltung werden in den ersten vier Lebenstagen die Schwänze kupiert, um das Auftreten von Schwanzbeißen bei Schweinen zu verhindern. Diese Maßnahme ist jedoch nach den EU – rechtlichen Vorschriften und den Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes nicht zulässig.
Es bedarf Lösungsmöglichkeiten, um auf das routinemäßige Kupieren von Ferkeln zeitnah verzichten zu können, denn Schwanzbeißen stellt oftmals ein tierschutzrelevantes Problem dar, verbunden mit wirtschaftlichen Nachteilen für den schweinehaltenden Betrieb.
In Nordrhein – Westfalen wurde im Februar 2014 eine gemeinsame Erklärung zwischen dem Landwirtschaftsminister Johannes Remmel und den Präsidenten der beiden Landwirtschaftsverbände unterzeichnet, um den Ausstieg aus dem routinemäßigen Kupieren der Ferkelschwänze gemeinsam einzuleiten.
Die gemeinsame Erklärung enthält einen konkreten Maßnahmeplan und gliedert sich in insgesamt drei Phasen. Die erste Phase begann 2014 mit einer Beratungs- und Informationsoffensive für schweinehaltende Betriebe und Tierärzte. In der zweiten Phase ab dem Jahr 2015 ist die Erstellung betriebsindividueller Maßnahmenpläne einschließlich erster Umstellungsschritte auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen. Es sollen bis zu 15 Praxisbetriebe ausgewählt werden, die als „Pilotbetriebe“ definierte Tiergruppen unkupiert belassen und Maßnahmen zur Aufzucht und Haltung dieser Tiere anwenden, um das Risiko für Schwanzbeißen zu reduzieren. Ziel ist es einerseits, bereits erarbeitete Maßnahmen in der Praxis intensiver zu erproben und andererseits, diese Betriebe als Multiplikatoren in Bezug auf die Haltung unkupierter Schweine zur Information und Schulung weiterer Betriebe zu nutzen.
Das Projektvorhaben „Pilotbetriebe“ unterteilt sich in die Etablierung der Pilotbetriebe (Maßnahmen: SchwIP – Anwendung, Tiergesundheitscheck, Klimacheck, Tränkwassercheck, Futtercheck), die anzuwendenden Maßnahmen auf den Betrieben (Tränken, organisches Beschäftigungsmaterial / Strukturfutter), die fachliche Begleitung und Evaluierung vor Ort auf den Betrieben (Betreuung durch externe/r Tierarzt / Tierärztin, Hoftierarzt / Hoftierärztin, Schweinegesundheitsdienst, Amtstierarzt / Amtstierärztin), die Bonitierung der Tiere, die Organisation und Durchführung von Schulungs- und Informationsmöglichkeiten weiterer Betriebe sowie einen Schadensausgleich für mögliche Probleme innerhalb der unkupierten Tiergruppe.